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Zusätzlich bei:
Privatreisen
Antragsteller ohne familiäre Bindung in Algerien
müssen bei Privatreisen eine vom Rathaus oder Ortsbehörden, legalisierte
Beherbergungs-Bestätigung des Gastgebers vorlegen.
-Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (06)
Monaten mit mindestens 1 freien Seite „Sichtvermerk“
-eine vom Rathaus oder den Ortsbehörden, legalisierte
Beherbergungs-Bestätigung des Gastgebers;
-Internationale Versicherung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Rückführung)
Geschäftsreisen
Anträge auf
Geschäftsvisa bedürfen eines Schreibens der jeweiligen Firma über den
Zweck der Reise sowie eines Schreibens des algerischen Partners, auch als
Fax, mit dem die Firma Geschäftskontakte unterhält.
-Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens
sechs (06) Monaten mit mindestens 1 freien Seite „Sichtvermerk“
-Einladung des algerischen Partners , Schreiben des Unternehmens ( aus
Deutschland) oder Verpflichtungserklärung der einladenden Firma in Algerien
-Internationale Versicherung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Rückführung)
Bei Visa für
mehrmalige Einreisen erlischt die Gültigkeit des Visums am Tage der
vorgesehenen maximalen Nutzungsdauer, wobei die kumulative Aufenthaltsdauer
die auf dem Visum vermerkte Gesamtaufenthaltsdauer nicht überschreiten darf.
Touristenvisum
Vorraussetzung für die Erteilung eines Touristenvisums
ist eine Buchungsbetätigung eines algerischen Reiseveranstalters. Diese
Organisation muss durch das algerische Ministerium für Touristik mittels
einer Lizenz zur Durchführung touristischer Reisen zugelassen sein.
- Hotelreservierung oder eine vom Rathaus oder Ortsbehörden,
legalisierte Beherbergungs-Bestätigung des Gastgebers für die gesamte Dauer.
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (06) Monaten mit
Mindestens 1 freier Seite „Sichtvermerk“.
- Flugticket (hin und zurück)
- Internationale Versicherung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt,
Rückführung)
Touristen, die in den algerischen Süden reisen, müssen eine
Einladung eines vom algerischen Ministerium für Tourismus zugelassenen
Reisebüros vorlegen, in welchem Reiseroute und Reisedauer vermerkt sind.
Bei Reisen mit dem PKW z.B. durch die Sahara ist ein detaillierter
Routenplan beizulegen. Die Bestätigung eines zugelassenen Reiseveranstalters
ist in diesem Fall unerlässlich.
Beachten Sie hierzu unbedingt die aktuellen
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Informationen zu weiteren Visaarten:
Arbeitsvisum, Kulturvisum, Geschäftsvisum, etc. erhalten Sie
hier.
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