|
|
Diese Reisebedingungen und die Allg. Hinweise ((S. 6 und 7) zur
Konkretisierung des Vertragsinhaltes) regeln die Rechtsbeziehung zwischen
Reiseteilnehmer und Veranstalter. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
Erstellt auf der Grundlage des ab 1. Oktober 1979/1. November 1994 geltenden
Reisevertragsgesetzes sowie des 2. Reiserechtsänderungsgesetzes vom 1. Sept.
2001.
Anmeldung: Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Ihren deutschen
Heimatflughafen an, von dem Sie Ihre Reise beginnen möchten. Nach
Vertragsschluss wird dem Kunden eine Reisebestätigung ausgehändigt, in
welcher auch die Pass, Visa– und Gesundheitsvorschriften für die gebuchte
Reise aufgelistet sind. Der Reisevertrag kommt mit unserer schriftlichen
Bestätigung zustande. Mit Ihrer Anmeldung gelten diese hier angeführten
Buchungs- und Reisebedingungen von Ihnen als anerkannt. Weicht der Inhalt
der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses
Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
Reisevertrag: Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich
Angaben, Beschreibungen und Bedingungen in unserem Prospekt sowie die
Reisebestätigung. Alle sonstigen Beschreibungen, insbesondere in Orts- und
Hotelprospekten, in Reisehandbüchern und Reiseführern sind für uns nicht
verbindlich.
Zahlung: Bitte überweisen Sie den Anzahlungsbetrag (10 % der
Reisepreises, max. € 250,– je Person) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Bestätigung und des Sicherungsscheins unseres Versicherers. Spätestens 10
Tage vor Reisebeginn erhalten Sie dann die Rechnung (unter Berücksichtigung
der geleisteten Anzahlung). Anzahlung und Restzahlungsbetrag sind vom
Reiseteilnehmer bitte direkt auf unser nachfolgendes Konto Commerzbank
Königstein, BLZ 500 400 00, Kto. Nr. 3 737 400. zu entrichten, auch wenn die
Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist (Direktinkasso)! Zahlungen mit VISA,
MASTERCARD oder AMERICAN EXPRESS sind selbstverständlich auch möglich.
Sofern Sie über ein Reisebüro gebucht haben und uns Ihre Restzahlung
vorliegt, können Sie im Reisebüro Ihre Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor
Reiseantritt in Empfang nehmen. Üblicherweise werden von uns keine
Zahlungserinnerungen für die Restzahlung versandt, bitte überweisen Sie
daher den Restzahlungsbetrag unaufgefordert. Sofern Sie direkt bei uns
gebucht haben, erhalten Sie, nach dem Eingang des Restzahlungsbetrages auf
unserem Konto, die Reiseunterlagen persönlich zugesandt. Bei Buchungen, die
weniger als 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis
nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung sofort fällig. Im Übrigen sind Sie
berechtigt, bei unserer Hausbank, der Commerzbank AG, Königstein, jederzeit
eine Bankauskunft über uns einzuholen. Rücktritts- Bearbeitungs- und
Umbuchungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung
fällig.
Leistungen: Die Leistungen ergeben sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben
sind für Ikarus Tours bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben zu
erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert
wird. Flughafensteuer und Sicherheitsgebühren für den Rückflug vom letzten
Aufenthaltsort der Reise sind in der Regel nicht in den Reisepreis mit
einbezogen worden und sind vom Kunden direkt zu zahlen. Die genauen Beträge
werden mit den Informationsunterlagen bekannt gegeben.
Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Reisepreisänderungen sind nach Abschluss des
Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Sicherheits- oder Hafengebühren
sowie bei Wechselkursänderungen, entsprechend ihren konkreten Auswirkungen
pro Person bzw. pro Sitzplatz bzw. pro Mietobjekt zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin verlangt werden. Soweit eine Reisepreisänderung erfolgt,
werden die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Bei
Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des
Gesamtreisepreises sind die Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens
gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche anzubieten. Die Rechte sind unverzüglich nach der
Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchung: Sie können jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir empfehlen, den Rücktritt
schriftlich einzureichen. Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein
Rücktritt gewertet. Sollten Sie während der Reise einzelne Leistungen aus
zwingendem Grund nicht in Anspruch nehmen oder die Reise aus zwingendem
Grund vorzeitig beenden, werden wir eine Teilerstattung leisten in Höhe der
uns ersparten Aufwendungen, sobald und soweit sie uns von den einzelnen
Leistungsträgern tatsächlich gutgebracht werden. Ein Anspruch auf anteilige
Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesen Fällen nicht. Für den
Fall, dass Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten,
werden wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis.
Dabei beläuft sich die Rücktrittspauschale, die wir im Falle Ihres
Rücktritts von der Reise pro Reiseteilnehmer fordern müssen, wie folgt:
• bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Reisebeginn 10% des Reisepreises;
• bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Reisebeginn 20% des Reisepreises;
• bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Reisebeginn 30% des Reisepreises;
• bei Rücktritt bis 7 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises;
• bei Rücktritt bis 1 Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises;
• bei Rücktritt ab dem Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise:
75% des Reisepreises.
Bei einigen Touren (z.B. Kreuzfahrten, Hinweis bei der
Leistungsbeschreibung) gelten erhöhte Stornosätze. Dem Reisenden bleibt es
unbenommen, Ikarus Tours nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von Ikarus Tours geforderte
Pauschale. Statt zurückzutreten können Sie uns eine Ersatzperson benennen.
Wir können aus wichtigem Grund einem solchen Personenwechsel widersprechen,
z. B. wenn das Gruppenvisum bereits eingeholt wurde oder bei
Nichtverfügbarkeit z.B. von Flugplätzen beim Leistungspartner. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem
Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Bestätigte Eintrittskarten
können nicht storniert werden. Sollte durch Krankheit oder andere
schwerwiegende Gründe die Reise nicht angetreten werden können, werden wir
versuchen, die Karten weiterzuverkaufen. Vorverkaufs- und
Bearbeitungsgebühren werden dann nicht refundiert, Mindestkosten € 25,–.
Umbuchungen (d.h. eine andere Rundreise, ein anderer Reisetermin, eine
andere Beförderungsart oder eine andere Unterkunft) sind nur durch Rücktritt
vom Reisevertrag (Storno) zu den aktuellen Rücktrittspauschalen und anschl.
Neuanmeldung möglich. Für Umbuchungen, bei denen sich lediglich der
Abreiseort ändert, werden € 25,– Bearbeitungsgebühr berechnet.
Rücktritt des Reiseveranstalters: Bis 14 Tage vor Reiseantritt kann der
Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der
Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden
sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahlen nicht erreicht wurden. Ikarus
Tours haftet nicht für Stornogebühren für Vor–/Nachprogramme, die bei
anderen Leistungsträgern/Veranstaltern gebucht worden sind, ebenso besteht
kein Anspruch auf Schadensersatz für in Eigenregie gebuchte Fremdleistungen
wie Flug- oder Bahntickets, Visa, Impfungen, Ausrüstungsmaterialien, etc.
Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des
Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise
befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich
zurückzutreten. Ergänzend gelten die Vereinbarungen Rücktritt durch den
Reisenden und Umbuchung. Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter
den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich
vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den
Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der späteren
Aufwendungen anrechnen lassen.
Haftung des Reiseveranstalters: Der Reiseveranstalter haftet im
Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist
verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten
Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für:
a) Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistung; b)
Zusammenstellung von Einzelleistungen; c) Beschreibung der Leistungen in
Katalogen oder Prospekten; d) Bearbeitung der Reiseanmeldung; e)
Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistung gemäß
Reisevertrag; f) Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen. Sofern der
Reiseveranstalter vertraglicher Luftfrachtführer im Sinne des Abkommens von
Guadalajara ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen
Bestimmungen: a) bei innerdeutscher Luftbeförderung nach dem
Luftverkehrsgesetz; b) bei internationaler Luftbeförderung nach dem
Montrealer Abkommen von 1999; c) bei Beförderung nach und in USA und Kanada
nach der Montrealer Vereinbarung von 1971 bzw. 1999.
Haftungsbeschränkung: Unsere Haftung für vertragliche Schadenersatzansprüche
ist – mit Ausnahme von Körperschäden – auf € 4.100,– beschränkt bzw. auf die
dreifache Höhe des Reisepreises, falls dieser höher als € 1.363,– ist,
soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch
uns herbeigeführt wurde oder wenn der Eintritt des Schadens allein durch
Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde. Unsere Haftung ist
ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften,
die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Visa,
sonstige Reisepapiere und ausländische Zahlungsmittel werden von uns
lediglich vermittelt. Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen und
die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als
Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere auch für die
im Reiseverlauf der einzelnen Touren als Gelegenheit oder Fakultativ
kenntlich gemachten Zusatzprogramme. Wenn der Reiseveranstalter im Prospekt
oder mit den Reiseunterlagen den Namen des Reiseleiters veröffentlicht, so
muss diese Einteilung stets unverbindlich bleiben, sie wird nicht
Bestandteil des Reisevertrags. Der Reiseveranstalter muss sich Änderungen,
auch kurzfristig, vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht
als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrags.
Mitwirkungspflicht des Reisenden (BGB § 651 c-g): Der Reisende ist
verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu
geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen Ikarus Tours
anzuerkennen. Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom
Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe (§ 651 c), so kann der
Reisende selbst Abhilfe und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
verlangen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht geschuldet, so müssen
Beanstandungen unverzüglich der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt
werden. Ist die Reise im Sinne des § 651 c mangelhaft, so mindert (§ 651 d)
sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638, Abs. 2
BGB. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft
unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels der
in § 651 c bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende
den Vertrag kündigen (§ 651 e). Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge
eines solchen Mangels aus wichtigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund
nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der
Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist
bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag
gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den
vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638,
Abs. 2 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit
diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrages für den Reisenden kein
Interesse haben. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der
Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, falls der Vertrag
die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
fallen dem Reiseveranstalter zur Last.
Gepäckverlust und Gepäckverspätung: Schäden oder
Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der
Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der
Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der
Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
Ausschluss von Ansprüchen: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu
machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber IKARUS TOURS
erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit
Flügen (s. Gepäckverlust und Gepäckverspätung). Diese sind binnen 7 Tagen
bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung,
zu melden.
Verjährung: Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters
oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters
beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den
vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und
dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der
Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Reise
infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen,
Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnungen) erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als
auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der
Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils hälftig zu tragen, im übrigen
fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften: Der
Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
des Reiseveranstalters bedingt sind. Ein gültiger Reisepass ist für alle
hier vorgestellten Zielländer notwendig. Für viele Zielländer ist ein
Touristenvisum vorgeschrieben. Über die Einzelheiten der Visaeinholung sowie
über die jeweils zutreffenden Impfbestimmungen, die sich auch kurzfristig
ändern können, informieren wir Sie rechtzeitig vor Reiseantritt. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihnen in Bezug auf die Impfbestimmungen
nur Hinweise geben dürfen, daß Sie sich außerdem rechtzeitig von Ihrem Arzt
beraten lassen, auch in Hinsicht etwaiger Impfunverträglichkeiten.
Versicherungen: Die in unseren Katalogen und im Internet vorgestellten
Touren verfügen über keine bereits im Reisepreis enthaltenen
Versicherungsleistungen. Ausdrücklich empfehlen wir daher, eine
Reiserücktrittskosten- bzw. eine Reiseschutzversicherung (Gepäck-, Unfall-,
Haftpflicht-, Kranken- und Soforthilfe-Versicherung ab € 26,–) optional
abzuschließen. Unsere optionale Reiserücktrittskosten-Versicherung (Vers.
Ausweis Teil A) beinhaltet einen Selbstbehalt von 10 % des
erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– je Person, und kann – je nach
Höhe des Reisepreises – ab € 11,– je Person hinzu gebucht werden. Gegen
einen geringen Mehrpreis kann auch eine Reiseabbruch-Versicherung (Vers.
Ausweis Teil B) hinzu gebucht werden, die u.a. den anteiligen Reisepreis im
Falle eines Reiseabbruchs nach Reisebeginn erstattet. Gerne beraten wir Sie
über diese Versicherungen und die entsprechenden Prämien. Wir verweisen
besonders auf unser Versicherungsangebot auf S. 8 in diesem Katalog.
Außerdem ist bei allen Reisen eine Insolvenzschutz-Versicherung im
Reisepreis eingeschlossen. Den hierfür erforderlichen Sicherungsschein
erhalten Sie mit der Reisebestätigung.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
Allgemeines: Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand der
Drucklegung (19.09.2008). Die angebotenen Preise sind für Abflüge/
Tourbeginn bis 31.12.2009 gültig.
Gerichtsstand: Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz
verklagen. Gerichtsstand für Reisen der Ikarus Tours GmbH ist Königstein/Ts.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des
Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
(IKARUS-100209-01-RH)
|