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Neue Sicherheitsvorschriften
Die neuen Sicherheitsvorschriften der Europäischen Union verpflichten die
Fluggesellschaften, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord der Flugzeuge
einzuschränken.
Anwendungsbereich:
Die neue Sicherheitsvorschrift gilt unabhängig vom Zielort für alle Flüge
und Anschlussflüge, die in einem der 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union* (einschließlich der französischen Überseegebiete) sowie in der
Schweiz, in Norwegen und Island starten.
Als Flüssigkeiten gelten Gele, Pasten, Lotionen und Behälter unter Druck.
Beispiele: Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Säfte, Parfums,
Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit vergleichbarer Konsistenz.
* Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Hinweise zur Vorbereitung Ihres Handgepäcks
1. Besorgen Sie sich einen transparenten, wieder verschließbaren
Plastikbeutel
(z. B. einen Tiefkühlbeutel) mit maximal einem Liter Fassungsvermögen
(Maße: ca. 20 cm x 20 cm). Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord
genommen werden.
2. Verstauen Sie die flüssigen Produkte und ähnlichen Artikel in diesem
Beutel. Die einzelnen Behältnisse dürfen maximal 100 ml fassen.
3. Alle Behältnisse mit höherem Fassungsvermögen müssen im aufgegebenen
Gepäck transportiert werden.
Ausnahmen: Aus gesundheitlichen Gründen unerlässliche Nahrungsmittel
und Medikamente sind von dieser Beschränkung ausgenommen.
Sie können bei der Sicherheitskontrolle jedoch aufgefordert werden, die
Mitnahme der betreffenden Produkte zu rechtfertigen (möglicherweise müssen
Sie die mitgenommenen Nahrungsmittel probieren).
Nahrungsmittel:
Spezialnahrung, ohne die Ihnen das Reisen nicht möglich ist (z. B. bei
Laktose- oder Glutenallergie),
Babynahrung.
Medikamente:
Verschreibungspflichtige Medikamente: Auf Aufforderung des
Sicherheitspersonals müssen Sie die Einnahme dieses Medikaments
rechtfertigen (auf Ihren Namen ausgestelltes Rezept, ärztliches Attest usw.)
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die in der Apotheke oder im
Handel erhältlich sind (für diese Produkte ist eine strengere Auslegung der
Mitnahmebedingungen möglich, da sie nicht als "lebensnotwendig" erachtet
werden).
Hinweise zur Vorbereitung Ihres Zugangs zum Abfluggate
Bei der Sicherheitskontrolle sind folgende Gegenstände separat vom
Handgepäck vorzuzeigen:
Alle oben genannten Produkte und Gegenstände
Stößt das Personal bei der Sicherheitskontrolle auf flüssige Produkte und
ähnliche Artikel im Handgepäck, werden diese konfisziert.
Laptops (sie müssen für die Sicherheitskontrolle ausgepackt werden)
Mäntel und Jacken
Duty-Free-Käufe mit flüssiger oder ähnlicher Konsistenz
Duty-Free-Käufe dürfen im Rahmen der Zollbestimmungen ohne die oben genannte
Mengenbeschränkung an Bord mitgenommen werden, sofern folgende Bedingungen
erfüllt sind:
Duty-Free-Käufe am Flughafen:
Wenn Sie einen Anschlussflug in einem Land der Europäisch Union haben
(einschließlich der französischen Überseegebiete), müssen die Käufe vom
Verkäufer in einer Tüte versiegelt werden. Die versiegelte Tüte darf bis zum
Ende der Reise nicht geöffnet werden. Für den Artikel muss ein Kaufbeleg
vorliegen, der bei Ihrem Anschlussflug bei der Sicherheitskontrolle
vorzuweisen ist.
Bei einem Flughafenwechsel in Paris (Paris-Charles de Gaulle / Paris-Orly)
dürfen Sie Ihre Duty-Free-Käufe nur dann mit an Bord des Anschlussfluges
nehmen, wenn die Tüte versiegelt ist und Sie den Kaufbeleg vorweisen können.
Wenn Sie die Duty-Free-Artikel an einem Flughafen außerhalb der Europäischen
Union erworben und einen Anschlussflug in einem EU-Land haben, ist es Ihnen
nicht gestattet, die Duty-Free-Artikel an Bord Ihres Anschlussfluges
mitzunehmen. Die Duty-Free-Artikel werden in diesem Fall konfisziert.
Duty-Free-Käufe an Bord:
Wenn Sie einen Duty-Free-Artikel an Bord eines Flugzeuges einer
EU-Fluggesellschaft erwerben, das an einem Flughafen außerhalb der
Europäischen Union startet, können Sie diesen Artikel an Bord des
Anschlussfluges in einem EU-Land mitnehmen, sofern er in einer versiegelten
Tüte mitgeführt wird und ein Kaufbeleg vorliegt.
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