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    Hier mГғВ¶chten wir 
Sie ГғВјber unsere Allgemeinen Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen 
Bestimmungen der ГӮВ§ГӮВ§ 651a ff. des BGB ergГғВӨnzen und Grundlage des Reisevertrages 
zwischen Ihnen, unserem Reisegast, und der Euro International Touristik GmbH, 
dem Reiseveranstalter der Marke ГўвӮ¬ЕҫSarafea - atemberaubende Orientreisen" bilden. 
    
     
1. Abschluss des Reisevertrages 
1.1. Die Anmeldung sollte nach MГғВ¶glichkeit schriftlich vorgenommen werden. Sie 
erfolgt durch den Anmelder auch fГғВјr alle in der Anmeldung mitaufgefГғВјhrten 
Teilnehmer, fГғВјr deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie fГғВјr seine eigenen 
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung 
durch ausdrГғВјckliche und gesonderte ErklГғВӨrung ГғВјbernommen hat. 
1.2. Mit der Anmeldung bieten Sie als Kunde Euro International Touristik GmbH 
(nachfolgend Sarafea genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 
1.3. Der Vertrag wird fГғВјr den Reisenden und Sarafea verbindlich, wenn Sarafea 
die Buchung und den Preis entweder ГғВјber den Vermittler (z.B. ReisebГғВјro) oder 
direkt bestГғВӨtigt. 
1.4. Eine vom ReisebГғВјro ГғВјber ein Computerreservierungssystem ausgestellte 
Vormerkungs-, Anmeldungs-, Buchungs- oder OptionsbestГғВӨtigung ersetzt nicht die 
schriftliche BestГғВӨtigung durch Sarafea. 
1.5. Eine Optionsbuchung wird am vierten Kalendertag nach dem Eingang der von 
Sarafea ausgestellten OptionsbestГғВӨtigung zu einer Festbuchung, wenn bis dahin 
durch den Kunden kein RГғВјcktritt erklГғВӨrt wird. 
 
2. Bezahlung 
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis, d.h. auch die Anzahlung, dГғВјrfen nur gegen 
AushГғВӨndigung des Sicherungsscheines im Sinne von ГӮВ§ 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. 
Diesen Sicherungsschein erhalten Sie mit der ReisebestГғВӨtigung. 
2.2. SpГғВӨtestens eine Woche nach Erhalt der ReisebestГғВӨtigung ist eine Anzahlung 
von 10% des Reisepreises, jedoch maximal ГўвҖҡВ¬ 250 fГғВӨllig. Die HГғВ¶he der Anzahlung 
ergibt sich aus der ReisebestГғВӨtigung. 
2.3. Die Restzahlung wird spГғВӨtestens 21 Tage vor Reisebeginn fГғВӨllig. Bei 
Buchungen, die spГғВӨter als 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen, wird der gesamte 
Reisepreis sofort fГғВӨllig. 
2.4. Sarafea ist berechtigt, die Reiseleistung zu verweigern und Schadensersatz 
wegen NichterfГғВјllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn 
sich dieser mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die 
Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung 
der gesetzlichen Bestimmungen (ГӮВ§ 323 BGB) dem Reiseteilnehmer vorher durch 
Sarafea schriftlich angedroht wurde. 
2.5. Die GebГғВјhren im Falle einer Stornierung, Bearbeitungs- und 
UmbuchungsgebГғВјhren sowie eventuelle VersicherungsprГғВӨmien sind sofort fГғВӨllig. 
2.6. Hinsichtlich der Akzeptanz von Kreditkarten halten Sie bitte mit Ihrem 
ReisebГғВјro oder Sarafea RГғВјcksprache. 
 
3. Versicherungen 
3.1. Sarafea schlieГғЕёt fГғВјr alle Teilnehmer eine Reise-Krankenversicherung mit 
RГғВјckholservice und eine Soforthilfe-Versicherung durch unseren Partner, DIE 
EUROPГғвҖһISCHE, ab. Diese Versicherung ist bereits im Reisepreis inkludiert. Der 
Reisegast kann bereits bei der Buchung ausdrГғВјcklich erklГғВӨren, diesen 
Versicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen zu wollen. 
3.2. ZusГғВӨtzlich ist bei allen Reisen aus dem Sarafea-Katalog obligatorisch eine 
ReiserГғВјcktrittskostenversicherung (Ersatz der Stornokosten und der Mehrkosten 
der verspГғВӨteten Heimreise) im Reisepreis eingeschlossen. Durch die Versicherung 
ist der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der 
geschuldeten RГғВјcktrittsentschГғВӨdigung an Sarafea befreit. Er hat lediglich einen 
Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemГғВӨГғЕё den Versicherungsbedingungen. 
3.3. Mit der BuchungsbestГғВӨtigung erhГғВӨlt der Reisegast den Versicherungsausweis 
(Versicherungsschein), aus dem die Versicherungsbedingungen und weitere 
Einzelheiten zu entnehmen sind. 
3.4. Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist die versicherte Person 
verpflichtet, den Schaden der 
 
EuropГғВӨische Reiseversicherung AG 
Leistungsabteilung 
Vogelweidestr. 5 
81677 MГғВјnchen 
zu melden. 
 
4. Leistungen 
4.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den 
Leistungsbeschreibungen im Sarafea Katalog bzw. in den Sonderausschreibungen und 
aus den hierauf und den Reiseverlauf bezugnehmenden Angaben in der 
ReisebestГғВӨtigung. Diese werden ergГғВӨnzt durch die in den allgemeinen 
LГғВӨndereinleitungsseiten abgedruckten Informationen zum jeweiligen Reisegebiet. 
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind fГғВјr Sarafea bindend. Sarafea behГғВӨlt 
sich jedoch ausdrГғВјcklich vor, vor VertragsabschluГғЕё eine ГғвҖһnderung der 
Prospektangaben zu erklГғВӨren, ГғВјber die der Reisende vor Buchung 
selbstverstГғВӨndlich informiert wird. 
4.2. AusflГғВјge, Eintritte oder Besichtigungen, die im Reiseverlauf mit dem Zusatz 
ГўвӮ¬ЕҫGelegenheit" oder ГўвӮ¬ЕҫMГғВ¶glichkeit" ausgewiesen sind, sind nicht Bestandteil der 
von Sarafea vertraglich geschuldeten Leistungen. 
4.3. ReisebГғВјros dГғВјrfen SonderwГғВјnsche nur annehmen, wenn diese als unverbindlich 
bezeichnet werden. Sarafea bemГғВјht sich, dem Wunsch des Reiseteilnehmers nach 
Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, nach MГғВ¶glichkeit 
nachzukommen. ReisebГғВјros sind nicht berechtigt, vom Katalog abweichende Zusagen 
ohne schriftliche BestГғВӨtigung von Sarafea zu geben. 
4.4. Der erste und letzte Tag einer Reise dienen in erster Linie der BefГғВ¶rderung 
in das/aus dem Zielgebiet und sind daher weitgehend programmfrei gehalten. 
4.5. Die den Sarafea-Reisen zugrundeliegenden Flugtarife schlieГғЕёen teilweise die 
Anwendung der Bonusprogramme der Fluggesellschaften aus. 
 
5. Leistungs- und PreisГғВӨnderungen 
5.1. ГғвҖһnderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten 
Inhalt des Reisevertrages, die nach VertragsabschluГғЕё notwendig werden und die 
von Sarafea nicht wider Treu und Glauben herbeigefГғВјhrt wurden, sind nur 
gestattet, soweit die ГғвҖһnderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den 
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintrГғВӨchtigen. 
5.2. Sarafea ist verpflichtet, den Kunden ГғВјber LeistungsГғВӨnderungen oder 
-abweichungen unverzГғВјglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Sarafea 
dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen RГғВјcktritt anbieten. 
5.3. Eventuelle GewГғВӨhrleistungsansprГғВјche bleiben unberГғВјhrt, soweit die 
geГғВӨnderten Leistungen mit MГғВӨngeln behaftet sind. 
5.4. Im Fall einer erheblichen ГғвҖһnderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der 
Reisende berechtigt, ohne GebГғВјhren vom Reisevertrag zurГғВјckzutreten oder die 
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Sarafea in 
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis fГғВјr den Reisenden aus seinem 
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzГғВјglich nach der 
ErklГғВӨrung von Sarafea ГғВјber die ГғвҖһnderung der Reiseleistung dem Veranstalter 
gegenГғВјber geltend zu machen. 
5.5. Sarafea ist berechtigt, den Reisepreis zu erhГғВ¶hen, wenn sich fГғВјr Sarafea 
unvorhersehbar und nach VertragsabschluГғЕё die nachfolgend bezeichneten 
Preisbestandteile aufgrund von UmstГғВӨnden erhГғВ¶hen oder neu entstehen, die von 
Sarafea nicht zu vertreten sind: Wechselkurse fГғВјr die betreffende Reise, 
BefГғВ¶rderungskosten (insbesondere Treibstoffzuschlag nach ГғвҖ“lpreiserhГғВ¶hungen), 
Abgaben fГғВјr bestimmte Leistungen wie Hafen- oder FlughafengebГғВјhren. 
PreiserhГғВ¶hungen sind nur zulГғВӨssig, wenn zwischen dem VertragsabschluГғЕё und dem 
Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. 
5.6. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhГғВ¶ht werden, der der ErhГғВ¶hung im 
Abschnitt 5.5. genannten Preisbestandteile des verГғВ¶ffentlichten Katalogpreises 
seit Abschluss des Reisevertrags und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise 
entspricht. Der ErhГғВ¶hungsbetrag wird zum vertraglich festgelegten Reisepreis 
addiert.  
5.7. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen ErhГғВ¶hung der BefГғВ¶rderungskosten kann 
Sarafea vom Reisenden den ErhГғВ¶hungsbetrag verlangen. In anderen FГғВӨllen werden 
die vom BefГғВ¶rderungsunternehmen pro BefГғВ¶rderungsmittel geforderten, zusГғВӨtzlichen 
BefГғВ¶rderungskosten durch die Zahl der SitzplГғВӨtze des vereinbarten 
BefГғВ¶rderungsmittels geteilt. Den sich daraus ergebenden Betrag kann Sarafea vom 
Reisenden verlangen. 
5.8. Bei einer ГғвҖһnderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann 
der Reisepreis in dem Umfang erhГғВ¶ht werden, in dem sich die Reise dadurch fГғВјr 
Sarafea verteuert hat. 
5.9. Sarafea hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige PreiserhГғВ¶hung unverzГғВјglich 
nach Kenntnis des ГғвҖһnderungsgrunds mitzuteilen. PreiserhГғВ¶hungen ab dem 20. Tag 
vor Reiseantritt sind unwirksam. 
5.10. Bei PreiserhГғВ¶hungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne 
GebГғВјhren vom Reisevertrag zurГғВјckzutreten. Er kann stattdessen die Teilnahme an 
einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, sofern Sarafea in der Lage ist, 
eine solche Reise ohne Mehrpreis fГғВјr den Reisenden aus seinem Angebot 
anzubieten. Der RГғВјcktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise mГғВјssen 
unverzГғВјglich und schriftlich gegenГғВјber Sarafea oder dem buchenden ReisebГғВјro 
erklГғВӨrt werden. 
 
6. RГғВјcktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen 
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurГғВјcktreten. 
MaГғЕёgeblich ist der Zugang der RГғВјcktrittserklГғВӨrung bei Sarafea. Dem Kunden wird 
empfohlen, den RГғВјcktritt schriftlich zu erklГғВӨren. Zur Berechnung der Fristen in 
Ziffer 6.3. gilt der Eingang der RГғВјcktrittserklГғВӨrung. 
6.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurГғВјck oder tritt er die Reise nicht an, 
so kann Sarafea Ersatz fГғВјr die getroffenen Reisevorkehrungen und fГғВјr seine 
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewГғВ¶hnlich ersparte 
Aufwendungen und gewГғВ¶hnlich mГғВ¶gliche anderweitige Verwendungen der 
Reiseleistungen zu berГғВјcksichtigen. 
6.3. Sarafea kann diesen Ersatzanspruch unter BerГғВјcksichtigung der nachstehenden 
Gliederung nach der NГғВӨhe des Zeitpunktes des RГғВјcktritts zum vertraglich 
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen VerhГғВӨltnis zum Endreisepreis 
pauschalieren: 
Flugreisen: 
bis inkl. 36. Tag vor Reisebeginn 5% 
ab 35. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 10% 
ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 25% 
ab 15. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn 40% 
ab 7. bis inkl. 1. Tag vor Reisebeginn 50% (gilt auch bei Nichtantritt) 
 
Nicht genannte Reisearten werden hinsichtlich der RГғВјcktrittsfolgen entsprechend 
den in diesen Reisebedingungen entwickelten GrundsГғВӨtzen behandelt. Dem Reisenden 
bleibt es unbenommen, Sarafea nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich 
geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. 
6.4. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise fГғВјr einen Termin, 
der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, 
ГғвҖһnderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des 
Reiseantritts, der Unterkunft oder der BefГғВ¶rderungsart vorgenommen (Umbuchung), 
erhebt Sarafea ein Umbuchungsentgelt von ГўвҖҡВ¬ 50 pro Reisenden. 
6.5. UmbuchungswГғВјnsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, kГғВ¶nnen, 
sofern ihre DurchfГғВјhrung ГғВјberhaupt mГғВ¶glich ist, nur nach RГғВјcktritt vom 
Reisevertrag zu Bedingungen gemГғВӨГғЕё Ziffer 6.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung 
durchgefГғВјhrt werden. Dies gilt nicht bei UmbuchungswГғВјnschen, die nur 
geringfГғВјgige Kosten verursachen. 
6.6. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein 
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der 
Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den 
besonderen Reiseerfordernissen nicht genГғВјgt oder seiner Teilnahme gesetzliche 
Vorschriften oder behГғВ¶rdliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in 
den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als 
Gesamtschuldner fГғВјr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten 
entstehenden Mehrkosten. 
6.7. Es wird darauf hingewiesen, dass fГғВјr bestimmte Arten von FlГғВјgen ГўвӮ¬вҖң 
insbesondere FlГғВјge zu Sondertarifen und FlГғВјge mit Billigfluggesellschaften ГўвӮ¬вҖң 
besondere RГғВјcktrittsbedingungen bestehen. FГғВјr diese FlГғВјge gelten nicht die in 
diesen Reisebedingungen aufgefГғВјhrten RГғВјcktrittsbedingungen einschlieГғЕёlich der 
RГғВјcktrittsentschГғВӨdigung, sondern diejenigen der jeweiligen Fluggesellschaft. 
 
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger RГғВјckreise oder 
aus sonstigen zwingenden GrГғВјnden nicht in Anspruch, so wird sich Sarafea bei den 
LeistungstrГғВӨgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemГғВјhen. Diese 
Verpflichtung entfГғВӨllt, wenn es sich um vГғВ¶llig unerhebliche Leistungen handelt 
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behГғВ¶rdliche Bestimmungen 
entgegenstehen. 
 
8. RГғВјcktritt und KГғВјndigung durch Sarafea 
Sarafea kann in folgenden FГғВӨllen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag 
zurГғВјcktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kГғВјndigen: 
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist 
Wenn der Reisende die DurchfГғВјhrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch 
Sarafea nachhaltig stГғВ¶rt oder wenn er sich in solchem MaГғЕёe vertragswidrig 
verhГғВӨlt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. KГғВјndigt 
Sarafea, so behГғВӨlt die Firma den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch 
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, 
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen 
Leistungen erlangt, einschlieГғЕёlich der ihm von den LeistungstrГғВӨgern 
gutgeschriebenen BetrГғВӨge. 
8.2. Bis drei Wochen vor Reiseantritt 
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen oder behГғВ¶rdlich festgelegten 
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung fГғВјr die entsprechende 
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Sarafea 
verpflichtet, den Kunden unverzГғВјglich nach Eintritt der Voraussetzung fГғВјr die 
NichtdurchfГғВјhrung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die 
RГғВјcktrittserklГғВӨrung unverzГғВјglich zuzuleiten. Der Kunde erhГғВӨlt den eingezahlten 
Reisepreis unverzГғВјglich zurГғВјck. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht 
nicht. Insbesondere haftet Sarafea nicht fГғВјr eventuelle StornogebГғВјhren fГғВјr 
Vor-/Nachprogramme, die bei anderen Veranstaltern gebucht worden sind. Das gilt 
auch fГғВјr nicht erstattbare BilligflГғВјge oder FlГғВјge, die durch 
Vielfliegerprogramme gebucht wurden. Ebenfalls kГғВ¶nnen seitens Sarafea einzelne, 
fakultative Zusatzprogramme bis 3 Wochen vor Reisebeginn abgesagt werden. FГғВјr 
die fristgerechte Absage ist der Eingang im vermittelnden ReisebГғВјro maГғЕёgeblich. 
Das ReisebГғВјro ist verpflichtet, den Kunden unmittelbar in Kenntnis zu setzen und 
die von Sarafea ggf. angebotenen Alternativen an den Kunden weiterzuleiten. 
Sollte bereits zu einem frГғВјheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die 
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Sarafea den Kunden davon 
zu unterrichten. 
8.3. Bis vier Wochen vor Reiseantritt 
Wenn die DurchfГғВјhrung der Reise nach AusschГғВ¶pfung aller MГғВ¶glichkeiten fГғВјr 
Sarafea deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen fГғВјr diese Reise 
so gering ist, dass die Sarafea im Falle der DurchfГғВјhrung der Reise entstehenden 
Kosten eine ГғЕ“berschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese 
Reise, bedeuten wГғВјrde. Ein RГғВјcktrittsrecht seitens Sarafea besteht jedoch nur, 
wenn die Firma die dazu fГғВјhrenden UmstГғВӨnde nicht zu vertreten hat, wenn sie die 
zu dem RГғВјcktritt fГғВјhrenden UmstГғВӨnde nachweist und wenn sie dem Reisenden ein 
vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund 
abgesagt, so erhГғВӨlt der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzГғВјglich zurГғВјck. 
ZusГғВӨtzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem 
Ersatzangebot seitens Sarafea keinen Gebrauch macht. 
 
9. Aufhebung des Vertrages wegen auГғЕёergewГғВ¶hnlicher UmstГғВӨnde 
9.1. Wird die Reise bzw. der Antritt der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht 
voraussehbarer hГғВ¶herer Gewalt erheblich erschwert, gefГғВӨhrdet oder 
beeintrГғВӨchtigt, so kГғВ¶nnen sowohl Sarafea als auch der Reisende den Vertrag 
kГғВјndigen. Wird der Vertrag gekГғВјndigt, so kann Sarafea fГғВјr die bereits erbrachten 
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine 
angemessene EntschГғВӨdigung verlangen. 
9.2. Weiterhin ist Sarafea verpflichtet, die notwendigen MaГғЕёnahmen zu treffen, 
insbesondere, falls der Vertrag die RГғВјckbefГғВ¶rderung umfasst, den Reisenden 
zurГғВјckzubefГғВ¶rdern. Die Mehrkosten fГғВјr die RГғВјckbefГғВ¶rderung sind von den Parteien 
je zur HГғВӨlfte zu tragen. Im ГғЕ“brigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur 
Last. 
9.3. Reiseleiter oder ГғВ¶rtliche Vertreter von Sarafea sind zur ErklГғВӨrung der 
KГғВјndigung bevollmГғВӨchtigt. 
 
10. Haftung von Sarafea 
10.1. Sarafea haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns 
fГғВјr: 
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 
2. die sorgfГғВӨltige Auswahl und die ГғЕ“berwachung der LeistungstrГғВӨger, 
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen 
Reiseleistungen, jedoch nicht fГғВјr die Angaben in Hotel-, Orts-, oder 
Schiffsprospekten Dritter, 
4. die ordnungsgemГғВӨГғЕёe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. 
10.2. Der Reiseveranstalter haftet fГғВјr ein Verschulden der mit der 
Leistungserbringung betrauten Person. 
 
11. GewГғВӨhrleistung 
11.1. Abhilfe 
Wird die Reise nicht vertragsgemГғВӨГғЕё erbracht, so kann der Reisende Abhilfe 
verlangen. Sarafea kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass es eine 
gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Sarafea kann die Abhilfe verweigern, wenn 
sie einen unverhГғВӨltnismГғВӨГғЕёigen Aufwand erfordert. 
11.2. MГғВӨngelanzeigen und Abhilfeverlangen 
MГғВӨngelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reiseleitung oder die Vertretung 
von Sarafea vor Ort zu richten. Reiseleitungen bzw. Vertretungen vor Ort sind 
beauftragt, fГғВјr Abhilfe zu sorgen, sofern dies mГғВ¶glich und erforderlich ist. Sie 
sind jedoch nicht befugt, AnsprГғВјche mit Wirkung gegen Sarafea anzuerkennen. 
11.3. Minderung des Reisepreises 
FГғВјr die Dauer einer nicht vertragsgemГғВӨГғЕёen Erbringung der Reise kann der Reisende 
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der 
Reisepreis ist in dem VerhГғВӨltnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs 
der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden 
haben wГғВјrde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft 
unterlГғВӨsst, den Mangel anzuzeigen. 
11.4. KГғВјndigung des Vertrages 
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeintrГғВӨchtigt und leistet 
Sarafea innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende 
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen 
Interesse und aus BeweissicherungsgrГғВјnden zweckmГғВӨГғЕёig durch schriftliche 
ErklГғВӨrung - kГғВјndigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines 
Mangels aus wichtigem, fГғВјr Sarafea erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der 
Bestimmung einer Frist fГғВјr die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe 
unmГғВ¶glich ist oder von Sarafea verweigert wird oder wenn die sofortige KГғВјndigung 
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 
Er schuldet Sarafea den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen 
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen fГғВјr ihn von Interesse waren. 
11.5. Schadenersatz 
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der KГғВјndigung Schadenersatz 
wegen NichterfГғВјllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf 
einem Umstand, den Sarafea nicht zu vertreten hat. 
11.6. Verlust und BeschГғВӨdigung von ReisegepГғВӨck 
SchГғВӨden am ReisegepГғВӨck oder sein Verlust mГғВјssen zur Wahrung von AnsprГғВјchen 
sofort bei Feststellung dem jeweiligen BefГғВ¶rderungsunternehmen 
(Fluggesellschaft, SchiffsfГғВјhrung, Busunternehmen) angezeigt werden. Liegt ein 
Diebstahl oder Beraubung vor, ist zusГғВӨtzlich Anzeige beim nГғВӨchsten Polizeirevier 
zu erstatten und hierГғВјber eine BestГғВӨtigung zu verlangen. Kommt der Reisende 
diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm AnsprГғВјche mГғВ¶glicherweise nicht zu. 
 
12. BeschrГғВӨnkung der Haftung 
12.1. Die vertragliche Haftung von Sarafea fГғВјr SchГғВӨden, die nicht KГғВ¶rperschГғВӨden 
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschrГғВӨnkt, soweit ein Schaden des 
Reisenden weder vorsГғВӨtzlich noch grob fahrlГғВӨssig herbeigefГғВјhrt wird oder soweit 
Sarafea fГғВјr einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines 
Verschuldens eines LeistungstrГғВӨgers verantwortlich ist. 
12.2. FГғВјr alle gegen Sarafea gerichteten SchadenersatzansprГғВјche aus unerlaubter 
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober FahrlГғВӨssigkeit beruhen, haftet der 
Veranstalter bei SachschГғВӨden bis zu ГўвҖҡВ¬ 4.100, ГғВјbersteigt der dreifache Reisepreis 
diese Summe, ist die Haftung fГғВјr SachschГғВӨden auf die HГғВ¶he des dreifachen 
Reisepreises beschrГғВӨnkt. Diese HaftungshГғВ¶chstsummen gelten jeweils je Reisenden 
und Reise. 
12.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen Sarafea ist insoweit beschrГғВӨnkt oder 
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler ГғЕ“bereinkommen oder auf solchen 
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem LeistungstrГғВӨger zu 
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen 
den LeistungstrГғВӨger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder BeschrГғВӨnkungen 
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen 
ist. 
12.4. Kommt Sarafea bei Schiffsreisen (Kreuzfahrten) die Stellung eines 
vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen 
des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtgesetzes. 
 
13. Mitwirkungspflicht 
13.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen LeistungsstГғВ¶rungen im 
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle SchГғВӨden zu 
vermeiden oder gering zu halten. 
13.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen 
unverzГғВјglich der ГғВ¶rtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur zur Kenntnis zu 
geben. Diese ist beauftragt, fГғВјr Abhilfe zu sorgen, sofern dies mГғВ¶glich ist. 
Diese sind jedoch nicht berechtigt, AnsprГғВјche gegenГғВјber Sarafea anzuerkennen. 
UnterlГғВӨsst es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein 
Anspruch auf Minderung nicht ein. 
 
14. Ausschluss von AnsprГғВјchen und VerjГғВӨhrung 
14.1. AnsprГғВјche wegen nicht vertragsmГғВӨГғЕёiger Erbringung der Reise hat der 
Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der 
Reise gegenГғВјber Sarafea geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der 
Reisende AnsprГғВјche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der 
Einhaltung der Frist verhindert worden ist.  
14.2. AnsprГғВјche des Reisenden nach den ГӮВ§ГӮВ§ 651 c bis 651 f BGB verjГғВӨhren in einem 
Jahr. Die VerjГғВӨhrung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach 
enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und Sarafea Verhandlungen ГғВјber den 
Anspruch oder die den Anspruch begrГғВјndenden UmstГғВӨnde, so ist die VerjГғВӨhrung 
gehemmt, bis der Reisende oder Sarafea die Fortsetzung der Verhandlungen 
verweigert. Die VerjГғВӨhrung tritt frГғВјhestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung 
ein. 
14.3. Jegliche Abtretung von AnsprГғВјchen eines Reiseteilnehmers gegen Sarafea ist 
ausgeschlossen ГўвӮ¬вҖң es sei denn, der Anmelder hat erklГғВӨrt, fГғВјr die Verpflichtungen 
der ГғВјbrigen Reisenden einzustehen. Das Abtretungsverbot betrifft sГғВӨmtliche 
AnsprГғВјche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang mit diesem sowie AnsprГғВјche 
aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die 
gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten AnsprГғВјche des Reiseteilnehmers 
durch Dritte im eigenen Namen unzulГғВӨssig. 
 
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 
15.1. Sarafea steht dafГғВјr ein, deutsche StaatsbГғВјrger ГғВјber Bestimmungen von 
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle ГғвҖһnderungen vor 
Reiseantritt zu unterrichten. FГғВјr AngehГғВ¶rige anderer Staaten gibt das zustГғВӨndige 
Konsulat verbindliche Auskunft. 
15.2. Sarafea haftet nicht fГғВјr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang 
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende 
Sarafea mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Sarafea die 
VerzГғВ¶gerung zu vertreten hat. 
15.3. Der Reisende ist fГғВјr die Einhaltung aller fГғВјr die DurchfГғВјhrung der Reise 
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die 
Zahlung von RГғВјcktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften 
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte 
Falsch- oder Nichtinformation seitens Sarafea bedingt sind. 
 
16. Kundenbezogene Daten 
Sarafea weist ausdrГғВјcklich darauf hin, dass kundenbezogene Daten hausintern 
gespeichert werden, um eine korrekte Buchungs- und Reiseabwicklung zu 
gewГғВӨhrleisten. Dies gilt insbesondere fГғВјr Reisen, fГғВјr die die Beschaffung von 
Visa erforderlich ist. Alle personenbezogenen Daten, die der Reiseteilnehmer 
Sarafea zur Abwicklung der Reise zur VerfГғВјgung stellt, sind gemГғВӨГғЕё dem 
Bundesdatenschutzgesetz gegen missbrГғВӨuchliche Verwendung geschГғВјtzt. Auf das 
Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach ГӮВ§ 28 Abs. 4 Satz 2 des 
Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdrГғВјcklich hingewiesen. 
 
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 
17.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschlieГғЕёlich 
dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages 
zur Folge. 
17.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen wГғВӨhrend der Laufzeit 
dieses Kataloges per Gesetz oder durch Gerichtsbeschluss unwirksam werden, 
erhГғВӨlt der Kunde eine entsprechend aktualisierte Ausfertigung der 
Reisebedingungen mit der Buchung ausgehГғВӨndigt. Diese aktualisierte Fassung 
ersetzt dann die hier vorliegende. 
 
18. Sonstiges 
SГғВӨmtliche Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. 
ГғвҖһnderungen der Leistungen und Preise sind bis zur ReisebestГғВӨtigung mГғВ¶glich. 
 
19. Gerichtsstand 
Der Reisende kann Sarafea nur an dessen Sitz verklagen. FГғВјr Klagen seitens 
Sarafea gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maГғЕёgebend, es sei 
denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach 
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewГғВ¶hnlichen Aufenthaltsort ins 
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewГғВ¶hnlichen Aufenthalt im 
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen FГғВӨllen gilt MГғВјnchen als 
Gerichtsstand vereinbart. В   | 
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